Statuten

Forum für Ethik und Ökologie
'den Kindern gehört die Zukunft'
1. Name und Sitz
Unter dem Namen - Forum für Ethik und Ökologie ‘den Kindern gehört die Zukunft‘ - besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff des ZGB mit Sitz in Emmenbrücke/Schweiz.
2. Zweck
Der Verein Forum für Ethik und Ökologie ‘den Kindern gehört die Zukunft‘ fördert das ethische Bewusstsein und Handeln im Sinne der Vision “Den Kindern gehört die Zukunft – auch sie sorgen sich um das Morgen unserer Erde“.
Der Verein Forum für Ethik und Ökologie ‘den Kindern gehört die Zukunft‘ als unabhängige Institution pflegt eine enge Zusammenarbeit mit relevanten Kräften im Gebiet der Zentralschweiz für: Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Behörden, Kultur, Religion und Nicht-Regierungsorganisationen.
Der Verein Forum für Ethik und Ökologie ‘den Kindern gehört die Zukunft‘ beachtet die Grundsätze einer nachhaltigen zukunftsfähigen Entwicklung. Diese geht zwingend von einem nachhaltig umweltverträglichen Lebensstil aus (Suffizienz).
Der Verein verfolgt seinen Zweck insbesondere durch:
- Förderung einer vertieften Bildung in Ethik – Ökologie – Ökonomie
- Angebot an praktischen Handlungsmöglichkeiten die in selbstständigen Projekt-Gruppen, erarbeitet werden
- Tagungen, Konferenzen, Seminare, Kurse, Erfa-Gruppen, Publikationen,
- Öffentlichkeitsarbeit
3. Finanzielle Mittel
Der Verein finanziert sich über
- Mitglieder-Beiträge
- Erträge
- Spenden
4. Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Anliegen des Vereins unterstützt und fördert.
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
5. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren
6. Die Generalversammlung (GV)
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche GV findet jährlich im 1. Quartal statt. Das Vereinsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr.
Zur GV beziehungsweise zu einer ausserordentlichen GV werden die Mitglieder drei Wochen im Voraus schriftlich mit Traktandenliste und Beilagen eingeladen.
Anträge der Mitglieder sind bis spätestens 10 Tage vor der GV an die Geschäftsstelle zu senden.
Die GV hat folgende Aufgaben:
a) Abnahme des Jahresberichtes
b) Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
c) Beschluss über das Jahresbudget
d) Festsetzung der Mitgliederbeiträge für natürliche und juristische Personen
e) Behandlung der Anträge der Mitglieder
f) Wahl des Präsidenten beziehungsweise des Co-Präsidiums, des Kassiers und weiteren Mitgliedern sowie der zwei Rechnungsrevisoren für eine Amtszeit von zwei Jahren
g) Festsetzung und Änderung der Statuten
Jedes Mitglied hat eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
7. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern, dem Präsidenten beziehungsweise dem Co-Präsidium, dem Sekretär/Aktuar, dem Kassier und weiteren Mitgliedern.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.
8. Berater-Gremium
Der Vorstand kann ein Berater-Gremium bilden. Das Gremium berät den Verein und die Projekt-Gruppen.
9. Vereinshaftung
Für die Schulden des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
10. Einberufung einer ausserordentlichen GV
Der Vorstand oder 30 % der Mitglieder können eine ausserordentlicheGV schriftlich unter Angabe der Traktanden beim Präsidenten beziehungsweise dem Co-Präsidium verlangen.
Der Vorstand hat die ausserordentlicheMitgliederversammlung innerhalb von 6 Wochen abzuhalten.
11. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit der qualifizierten Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.
Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.
12. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 16. Mai 2011 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
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Co- Präsident: Co-Präsident:


Dr. Hans Widmer, Philosoph/a. NR Dr. Marcel Sonderegger
Der Aktuar

Hansruedi Aregger, Betr. Oek HWV